Häufige Fragen nach einem Verkehrsunfall

Wer übernimmt die Kosten des Schadengutachtens?

 

Darf ich meinen Kfz-Gutachter selbst auswählen?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall können Geschädigte grundsätzlich selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen auswählen. Sie müssen sich nicht allein auf die Schadenbewertung durch die gegnerische Versicherung verlassen.

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden gehören erforderliche Sachverständigenkosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden. Bei sehr kleinen Schäden beziehungsweise Bagatellschäden können Besonderheiten gelten.

Wann benötige ich ein Unfallgutachten?

 

Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Ein Gutachten ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Fahrzeugschaden nicht lediglich geringfügig ist. Neben den Reparaturkosten können dabei weitere schadenrelevante Werte und Positionen ermittelt werden.

Als Geschädigter können Sie bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall grundsätzlich einen eigenen unabhängigen Sachverständigen beauftragen.

Was passiert, wenn bei der Reparatur weitere Schäden sichtbar werden?

 

Was ist der Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag?

Werden nach Demontage zusätzliche unfallbedingte Beschädigungen festgestellt, kann eine ergänzende Dokumentation oder Nachbesichtigung erforderlich werden. Deshalb werden Grenzen der ursprünglichen Sichtprüfung im Gutachten transparent benannt.

Ein Kostenvoranschlag konzentriert sich auf die voraussichtlichen Reparaturkosten. Ein professionelles und gerichtlich verwertbares Schadengutachten dokumentiert darüber hinaus den technischen Schadenumfang und kann – je nach Schadenfall – unter anderem den Wiederbeschaffungswert, Restwert, die merkantile Wertminderung sowie weitere schadensrelevante Positionen enthalten. Es dient als fundierte und nachvollziehbare Grundlage für die Schadenregulierung und kann im Streitfall als Beweismittel vor Gericht herangezogen werden.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

 

Was bedeutet merkantile Wertminderung?

Auch nach einer fachgerechten Reparatur kann Ihr Fahrzeug durch den Unfallschaden an Wert verlieren. Der Grund: Ein Unfallfahrzeug erzielt beim späteren Verkauf häufig einen geringeren Preis als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug. Dieser Wertverlust wird als merkantile Wertminderung bezeichnet. Ob und in welcher Höhe eine Wertminderung vorliegt, wird im Rahmen des Schadengutachtens individuell geprüft und bewertet.

Wir bemühen uns um eine kurzfristige Schadenaufnahme in Kassel und Umgebung. Kontaktieren Sie uns direkt, damit wir den nächstmöglichen Termin abstimmen können.

Was muss ich zur Begutachtung mitbringen?

Hilfreich sind insbesondere die Fahrzeugpapiere sowie vorhandene Informationen zum Unfall und zur gegnerischen Versicherung. Falls bereits eine Schadennummer vorliegt, können Sie diese ebenfalls bereithalten.

 

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