Häufige Fragen nach einem Verkehrsunfall

Darf ich meinen Kfz-Gutachter selbst auswählen?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall können Geschädigte grundsätzlich selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen auswählen. Sie müssen sich nicht allein auf die Schadenbewertung durch die gegnerische Versicherung verlassen.

Wer bezahlt den Gutachter bei einem unverschuldeten Unfall?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden gehören erforderliche Sachverständigenkosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden. Bei sehr kleinen Schäden beziehungsweise Bagatellschäden können Besonderheiten gelten.

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Als Geschädigter können Sie bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall grundsätzlich einen eigenen unabhängigen Sachverständigen beauftragen.

Wann benötige ich ein Unfallgutachten?

Ein Gutachten ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Fahrzeugschaden nicht lediglich geringfügig ist. Neben den Reparaturkosten können dabei weitere schadenrelevante Werte und Positionen ermittelt werden.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Wir bemühen uns um eine kurzfristige Schadenaufnahme in Kassel und Umgebung. Kontaktieren Sie uns direkt, damit wir den nächstmöglichen Termin abstimmen können.

Was muss ich zur Begutachtung mitbringen?

Hilfreich sind insbesondere die Fahrzeugpapiere sowie vorhandene Informationen zum Unfall und zur gegnerischen Versicherung. Falls bereits eine Schadennummer vorliegt, können Sie diese ebenfalls bereithalten.

 

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